Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Unternehmung
TYTON GmbH | Agentur für Absatzförderung
GF Jörg Unger
Max-Planck-Straße 46b, 09114 Chemnitz
St.Nr.: 215/121/06045
HRB: 23445 AG Chemnitz
genannt „TYTON“
••• Allgemeines
Diese AGB finden auf alle Verträge zwischen TYTON und dem Kunden Anwendung. Der Kunde erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für TYTON nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
••• Auftragserteilung
Wer einen Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt gilt als Kunde. TYTON ist nicht verpflichtet die Vollmacht eines Kunden zu überprüfen, wenn die Auftragsannahme im Namen eines Dritten erfolgt. Der Übermittler ist sodann auch Kunde.
••• Werbeschaltungen
TYTON verpflichtet sich, die Werbeschaltung von den von ihr vermarkteten Medien unter den gleichen technischen Bedingungen verbreiten zu lassen, unter denen diese ihr jeweiliges Medium verbreiten. Dabei gewährleistet TYTON die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrages. Werbeaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch TYTON verbindlich. Fällt eine Werbeschaltung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung der Werbeschaltung bedarf es der Zustimmung des Kunden, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung. Die Verschiebung ist unerheblich, wenn sie innerhalb des gleichen Umfeldes erfolgt und sie nicht zu einer Ausstrahlung der Werbeschaltung von mehr als einer Stunde bzw. einem Tag vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die vereinbarten Buchungen werden bei den jeweiligen Medien angefragt bzw. gebucht und von diesen nach Möglichkeit eingehalten. Da von den Sendern in der Regel keine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Stunde oder in bestimmter Reihenfolge übernommen wird, entfällt die Haftung der TYTON bei evtl. Abweichungen. Wünsche nach Konkurrenzausschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt - ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruchs. Da TYTON das Vertragsverhältnis für die Verbreitung von Werbeschaltungen mit den jeweiligen Medien eingeht und somit das volle Risiko eines evtl. Forderungsausfalls trägt, muss der Rechnungsbetrag für die Werbeschaltungen grundsätzlich vor der Auftragsbestätigung gegenüber den Medien auf dem Konto der TYTON gutgeschrieben sein. Sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, so behält sich TYTON das Recht vor, vom Vertrag teilweise oder im Gesamten zurückzutreten. Für daraus evtl. anfallende Ansprüche haftet der Kunde.
••• Haftung
TYTON haftet aus Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Der Höhe nach haftet TYTON bei einfachen, nicht für vertragsuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbare Schäden. Eine evtl. Schadenersatzhaftung wegen Fehlens der vom TYTON zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragspartner mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Leistung wurde erbracht. TYTON ist dann verpflichtet, dem Kunden das auf die von TYTON nicht erbrachte Leistung entfallende Entgelt zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche hat der Kunde nicht. In anderen begründeten Fällen muss ein Rücktrittsersuchen des Kunden spätestens 6 Wochen vor dem Abgabetermin, dem ersten Sendetermin bzw. der Erfüllungstermine, die lt. Rücktrittsersuchen storniert werden sollen, bei TYTON als Einschreiben eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung der Frist kann TYTON die Zustimmung zum Rücktritt verweigern, wenn ein Weiterverkauf oder eine Weitervermietung der vertraglich vereinbarten Leistungen an andere Kunden nicht möglich ist.
••• Produktionen
Die Produktionsinhalte müssen den gesetzlichen Vorgaben sowie den vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln entsprechen. Während der Produktion sind kleine Textkorrekturen durch TYTON erlaubt, wenn die Botschaft bzw. der Sinn dadurch verbessert wird oder z.B. die Länge/ Größe des Produktes erhalten bleibt. TYTON ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Inhalt der Produktionen gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Sollte dies der Fall sein, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. Der Kunde stellt TYTON von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für eine angemessene Rechtsverteidigung. Werden geschützte Werke, Konzepte, Ideen, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt allein dem Kunden die Pflicht zur Einholung aller erforderlichen urheberrechtlichen-, leistungsschutzrechtlichen- und sonstiger Genehmigungen. TYTON übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung. Gleiches gilt bei Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Insbesondere ist TYTON nicht verpflichtet, einen Werk, Konzept bzw. einen Entwurf vorher juristisch prüfen zu lassen. Haftung für überlassenes Material kann nur bis zum Materialwert übernommen werden.
••• Mängel
Ein von TYTON als „fertig“ angezeigtes Produkt ist unverzüglich vor der Nutzung durch den Kunden zu überprüfen. (Überprüfung bzw. die Abnahme von Tonproduktionen/ Grafiken ist auch über Mail möglich). Die sofortige Überprüfung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen oder Dritte, denen sich der Kunde bedient. (z.B. Radio-, TV-, Internet- oder Printmedien) Es wird vereinbart, dass Funk-,Print und TV Produktionen innerhalb von einem Tag nach der ersten Verwendung wegen Qualität, Text- oder Sprechfehlern kostenfrei reklamiert werden können. Nachträgliche Text-, Grafik- o. Sprecheränderungswünsche sind kostenpflichtig. Überprüft der Kunde bzw. dessen Erfüllungsgehilfen die Produktion nicht, so kann TYTON nicht in Haftung genommen werden.
••• Nutzungsrechte
Der Kunde erhält bei Funk-, Print- und TV Produktionen die Nutzungsrechte des von TYTON erstellten Werkes, soweit der Kunde seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllt. Sollte der vereinbarte Preis vom Kunden noch nicht beglichen sein, hat TYTON das Recht, dem Kunden die Nutzung an dem Produktionsergebnis zu untersagen. Ist bei Funk-, Print- und TV Produktionen nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde ein Jahr die Nutzungsrechte an der Produktion. Das vom Kunden erworbene Nutzungsrecht gilt ausschließlich für das Gebiet bzw. den Verbreitungsbereich des Mediums, für den die Produktion bei Vertragsabschluss vorgesehen war und an das auf Weisung des Kunden die Produktion ausgeliefert wurde. Eine Erweiterung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechtes muss TYTON schriftlich angezeigt werden und ist im branchenüblichen Rahmen kostenpflichtig.
••• Event
Mit Zahlung des Honorars bzw. der Vertragssumme sind alle auf der Grundlage des Vertrages zu erbringenden Leistungen abgegolten. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Einsatz entsprechend des Vertrages nicht machbar sein, so ist ein gleichwertiger Ersatz zu stellen. Ist der Kunde als Auftragnehmer, egal aus welchem Grunde, nicht in der Lage die vereinbarte Leistung zu erbringen, so ist er verpflichtet, der TYTON den Schaden und alle Aufwendungen zu ersetzen, die ihr dadurch entstehen. Der Kunde als Auftragnehmer ist nicht berechtigt, vom Veranstalter des Auftrittsortes eine weitere Vergütung zu verlangen oder zu empfangen, dem Kunden als Auftragnehmer ist weiter nicht gestattet, mit dem Veranstalter über diesen Vertrag hinausgehende Vereinbarungen zur Erbringung künstlerischer oder sonstiger Leistungen zu schließen oder dafür Vergütung zu empfangen. So ist der Kunde als Auftragnehmer verpflichtet, dieses Honorar an TYTON herauszugeben. Der Kunde als Auftragnehmer versichert, über den Charakter und Umfang der vereinbarten Leistungen informiert und pünktlich zum Auftrittstermin arbeitsbereit zu sein. Der Kunde als Auftragnehmer verpflichtet sich, weder für sich noch für andere Künstler bei dem Kunden der TYTON zu werben. Eventuelle Retourengagements sind ebenfalls nur über TYTON zu vereinbaren. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der Vertragssumme fällig. TYTON garantiert und haftet nicht für die Personen des Kunden als Auftragnehmer, dessen mitgebrachte Gegenstände, Geräte und Einrichtungen sowie für mitgebrachtes Personal. Der Kunde als Auftragnehmer ist für die Sicherheit an den genannten Gegenständen und Personen und zu ihrer Versicherung selbst verpflichtet. Der Haftungsausschluss gilt für den gesamten Leistungszeitraum, einschließlich der Zeiten der An - und Abreise. Der Kunde als Auftragnehmer haftet für alle Schäden gegenüber Dritten und nicht ihm gehörenden Gegenständen, die durch ihn, sein mitgebrachtes Personal oder die von ihm mitgebrachte Gegenstände, Geräte und Einrichtungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung verursacht werden. Der Kunde als Auftragnehmer stellt TYTON von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich bereits jetzt frei. Der Kunde als Auftragnehmer erklärt, dass eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vertragssumme zu zahlen ist, falls der Vertrag durch den Kunden als Auftragnehmer nicht erfüllt bzw. gekündigt wird oder gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen wird. Bei Kündigung des Vertrages durch TYTON ist diese ebenfalls zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vertragssumme verpflichtet. Es sei denn der Vertrag wurde schriftlich im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben. GEMA - Kosten trägt der Kunde als Auftraggeber bzw. der jeweilige Veranstalter. Der Kunde als Auftragnehmer versteuert und versichert sich selbst. Der Kunde als Auftraggeber darf keine Geldabzüge vornehmen. Sollte der Kunde als Auftraggeber nicht den eventuell im Vertrag gegenseitig vereinbarten Zahlungsbedingungen vor Leistungsbeginn nachkommen, so ist TYTON berechtigt, ohne Schadensersatzfolgen die Leistung zu verweigern.
••• Schlussbestimmungen
Im Falle der Auftragsbestätigung durch TYTON oder des Kunden ist der Erfüllungsort Chemnitz. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Chemnitz. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Die AGB gelten für alle Aufträge. gültig ab 08.12.2011.
